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Großkaliber-Pistole und -Revolver

Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Der Anschlag ist stehend freihändig. Das Sportgerät darf mit beiden Händen gehalten und es darf im Voranschlag geschossen werden. Zugelassen sind Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9×19), .45ACP, .357 Magnum oder .44 Magnum verschießen. Einzig die Revolver im Kaliber .44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben.
Das Abzugsgewicht muss mindestens 1.000g und die Magazin- bzw. Trommelkapazität muss mindestens 5 Patronen betragen. Als Munition darf sowohl handelsübliche als auch selbstgeladene Munition, die den vom DSB geforderten Mindestimpuls (MIP) erreicht, verwendet werden. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb. Diese Wettbewerbe werden alle nach dem gleichen Muster geschossen. Zunächst werden vier Serien à fünf Schuss in je 150 Sekunden abgegeben, dann folgen vier Serien à fünf Schuss in je 20 Sekunden. Eine Mannschaft besteht immer aus 4 Schützen.  Es werden in den beiden Durchgängen unterschiedliche Scheiben verwendet. 
Wettkämpfe in dieser Disziplin werden in folgenden Meisterschaften ausgetragen: – Rundenwettkämpfe – Gaumeisterschaften – Bezirksmeisterschaften – Bayerische- bzw. Landesmeisterschaften – Deutsche Meisterschaft. Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.